Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einsatzkalender · Stand: Oktober 2026 · Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Obsidian Global F.Z.E., Office C1-1F-SF5376, Ajman Free Zone C1 Building, Ajman, Vereinigte Arabische Emirate, Lizenz-Nr. 50255, handelnd unter der Marke Obsidian Digital („Anbieter“), und ihren Kunden über die Einrichtung, Überlassung und den Betrieb des Einsatzkalenders.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbrauchern wird kein Vertragsschluss angeboten.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Einsatzkalenders auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die Auftragsbestätigung kann automatisiert versandt werden. Sie enthält diese AGB und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(3) Der Anbieter kann bis zum Beginn der Einrichtung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde kein Unternehmer ist, die übermittelten Inhalte Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen oder die gewünschte Gestaltung technisch nicht umsetzbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter richtet für den Kunden einen Verfügbarkeitskalender mit Anfrageformular ein („Einsatzkalender“). Der Einsatzkalender wird mit Logo und Farben des Kunden gestaltet, unter einer Subdomain von obsidiandigital.ae oder, bei gebuchter Option, unter einer Adresse des Kunden bereitgestellt und kann als Web-App auf Smartphone und Desktop installiert werden.
(2) Der Einsatzkalender liest die Belegung aus einem vom Kunden freigegebenen Kalender (iCal-Link) und zeigt freie, teilweise freie und vergebene Tage an. Anfragen von Auftraggebern werden per E-Mail an den Kunden und als Bestätigung an den Auftraggeber übermittelt. Der Kunde erhält einen Admin-Zugang, um Tage zu sperren, freizugeben und Zeitfenster zu blockieren.
(3) Im Einmalpreis ist der Betrieb des Einsatzkalenders für 24 Monate ab Übergabe enthalten. Der weitere Betrieb richtet sich nach § 9.
(4) Optionen wie eigene Adresse, Domain-Paket oder Erweiterungen sind nur geschuldet, soweit sie bestellt und in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Leistungen „auf Anfrage“ werden erst nach gesonderter Preisvereinbarung erbracht.
(5) Nicht geschuldet sind insbesondere die Erstellung von Texten, Logos oder Grafiken, die Rechtsberatung des Kunden sowie die Erreichbarkeit von Diensten Dritter, etwa des Kalenderanbieters des Kunden.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Logo und Angaben zur Gestaltung in geeigneter Qualität bereit und richtet den iCal-Link seines Kalenders ein. Ist für die Option „eigene Adresse“ ein DNS-Eintrag erforderlich, nimmt der Kunde diesen nach Anleitung des Anbieters vor.
(2) Der Kunde versichert, dass er über die Rechte an den übermittelten Inhalten verfügt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen.
(3) Verzögert sich die Einrichtung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich Fristen entsprechend.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise. Für Kunden mit Sitz in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren; die Umsatzsteuer schuldet der Kunde.
(2) Der Einmalpreis ist mit Zugang der Auftragsbestätigung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Zahlungsdaten bzw. der Zahlungslink sind in der Auftragsbestätigung enthalten.
(3) Der Anbieter beginnt mit der Einrichtung nach Zahlungseingang. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ein, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten.
(4) Laufende Entgelte (Betrieb ab dem 25. Monat, Domain-Paket) werden jährlich im Voraus berechnet.
§ 6 Übergabe und Abnahme
(1) Der Anbieter übergibt den eingerichteten Einsatzkalender per E-Mail mit Adresse, Admin-Zugang und Installationsanleitung.
(2) Vor der Übergabe ist eine Korrekturschleife zur Gestaltung enthalten. Weitere Änderungen nach Übergabe werden nach Aufwand zum Stundensatz von 85 € netto im 15-Minuten-Takt berechnet.
(3) Der Kunde prüft den Einsatzkalender innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe. Meldet er in dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung steht der Abnahme gleich.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Betriebs ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Einsatzkalender für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt für eine Kalender-Instanz.
(2) Software, Quellcode und alle Rechte daran verbleiben beim Anbieter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Weitergabe ist unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
(3) Der Hinweis „powered by Obsidian Digital“ mit Verlinkung bleibt im Einsatzkalender sichtbar und darf nicht entfernt oder verdeckt werden.
(4) An Logo und Inhalten des Kunden räumt der Kunde dem Anbieter die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Rechte ein.
§ 8 Betrieb und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter betreibt den Einsatzkalender auf der Infrastruktur von Cloudflare. Er sorgt im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren für einen störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Wartungsarbeiten und Störungen bei Dienstleistern, insbesondere beim Hosting- oder Kalenderanbieter, können die Nutzbarkeit vorübergehend einschränken.
(3) Der Anbieter darf den Einsatzkalender technisch weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Betrieb läuft zunächst 24 Monate ab Übergabe und ist im Einmalpreis enthalten. Danach verlängert er sich jeweils um 12 Monate zum Betriebsentgelt von 59 € netto pro Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Domain-Paket läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich unter den gleichen Bedingungen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem laufenden Entgelt mehr als 30 Tage in Verzug ist oder den Einsatzkalender rechtswidrig nutzt.
(4) Mit Ende des Betriebs wird der Einsatzkalender abgeschaltet. Gespeicherte Daten werden nach den Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht.
§ 10 Mängel
(1) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt dies zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Betrag des Einmalpreises.
(3) Der Einsatzkalender ersetzt nicht die eigene Terminverwaltung des Kunden. Für entgangene Aufträge infolge von Anzeige- oder Übermittlungsfehlern haftet der Anbieter nur nach Absatz 1 und 2.
§ 12 Datenschutz
Soweit der Anbieter beim Betrieb personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, den die Parteien mit der Bestellung abschließen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.